Universität Bonn

Botanische Gärten

Weitere Infos für Ihren Besuch

Fahrräder und andere Fahrzeuge wie Roller, Skater, Kettcars u. ä. dürfen nicht in die Gärten mitgenommen werden.  
Vor dem Haupteingang und direkt hinter dem Nebeneingang an der Meckenheimer Allee befinden sich Fahrradständer.
Leider können die Botanischen Gärten keine Haftung für die dort abgestellten Räder übernehmen.

 

Der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist in den Gärten erlaubt, solange Sie etwaige Abfälle wieder mitnehmen. Größere Picknicks oder Grillen sind nicht gestattet.

Eine Einkehrmöglichkeit bietet das NEES Café & Restaurant. Dieses befindet sich direkt am Haupteingang und wird von einem privaten Betreiber geführt. Bitte informieren Sie sich auf der NEES Homepage über Öffnungszeiten, Preise und Reservierungsmöglichkeiten.

Im Haupteingang finden Sie links eine behindertengerechte Toilette. Weitere Toiletten befinden sich links und rechts neben dem Eingang zu den Gewächshäusern.
Hunde und andere Tiere sind in den Botanischen Gärten nicht erlaubt.
Ausgenommen sind selbstverständlich Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen.
Bitte füttern Sie keine Tiere in den Gärten, auch keine Fische oder Vögel.
Am Haupteingang und am Nebeneingang können Sie mit dem PKW zum Ein- und Aussteigen anhalten. Bedauerlicherweise gibt es keinen Behindertenparkplatz. Die Wege in den Gärten sind rollstuhlgängig. Die Gewächshäuser sind leider nicht barrierefrei zugänglich.
Sie können gerne Fotos von den wunderschönen Motiven in den Botanischen Gärten machen. Wenn Sie allerdings für gewerbliche oder publizistische Zwecke fotografieren oder filmen wollen, wenden Sie sich bitte an das Gartensekretariat.
  1. Die Botanischen Gärten sind eine zentrale Einrichtung der Forschung und Lehre der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn. Das Betreten der Botanischen Gärten erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Besucher erkennt mit Betreten der Botanischen Gärten diese Gartenordnung als verbindlich an und verpflichtet sich, den Anweisungen des Gartenpersonals Folge zu leisten.

  2. Tiere (zum Beispiel Hunde) oder Fahrzeuge (zum Beispiel Fahrräder, Roller, Inline-Skater, Kettcars) dürfen nicht mitgeführt werden. Für am Eingang abgestellte Fahrräder wird keine Haftung übernommen.

  3. Untersagt ist:
    –  jedes Beschädigen oder Einsammeln von Pflanzen, Früchten, Samen und Tieren
    –  das Betreten von Beeten, gesperrten Wegen und Eisflächen
    –  sportliche Betätigung, wie Joggen oder Ähnliches
    –  jede Beschädigung und Verunreinigung der Anlage (insbesondere der Schilder)

    –  das Füttern der Tiere (Fische, Enten, Schildkröten).

  4. Auf den Rasenflächen, Stegen und so weiter ist Sitzen, Liegen oder Lagern verboten.

  5. Kinder unter 12 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung Erwachsener.

    Klassen müssen unter Aufsicht des Leiters in Gruppen zusammenbleiben.

  6. Rauchen ist in den Gewächshäusern nicht gestattet.

  7. Das Fotografieren für gewerbliche und/oder publizistische Zwecke ist nur mit Genehmigung der Gartenverwaltung gestattet.

  8. Nach dem Läuten der Glocke sind die Gärten unverzüglich zu verlassen.

Infos in leichter Sprache

Es gibt ein Heft über die Botanischen Gärten in Bonn.
Dieses Heft heißt Garten-Spazier-Gang.
In dem Heft stehen viele Informationen
zu den Botanischen Gärten.

Es gibt auch noch einen Plan
von den Botanischen Gärten.
Der Garten-Plan zeigt wo verschiedene Pflanzen stehen.
Der Plan und das Heft gehören zusammen.

sommerliche Gartenansicht
© W. Lobin / Universität Bonn

Hinweis: Das Heft und der Garten-Plan in Leichter Sprache ist für Menschen, für die Lesen, Verstehen und Lernen eine besondere Herausforderung ist. Heft und Plan gibt es auch in gedruckter Form kostenlos für Einrichtungen, die in denen solche Menschen leben oder arbeiten. Wenn Sie Heft und Plan bestellen möchten, dann schreiben Sie bitte eine Nachricht an botgart@uni-bonn.de.

Eine Studentin betrachtet eine Blume mit einer Lupe
© Barbara Frommann / Universität Bonn

Häufig gestellte Fragen

Viele Fragen werden an uns herangetragen. Einige davon haben wir hier für  Sie beantwortet.

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