Aufgrund der aktuellen Auflagen zur Corona-Pandemie ist der Zugang zu den Gewächshäusern nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel) [Achtung: ab dem 25.11. gilt die 2G-Regel!]. Dies bedeutet für die Botanischen Gärten, dass eine Person am Eingang der Gewächshäuser stehen und die entsprechenden Nachweise der Besucherinnen und Besucher kontrollieren muss. Dies können unsere Gärtnerinnen und Gärtner nur an zwei Tagen pro Woche gewährleisten. Daher müssen die Gewächshäuser leider an einigen Tagen geschlossen bleiben.
Zum Glück haben sich nun aus dem Freundeskreis Botanische Gärten einige Freiwillige gefunden, die diese Kontrollen ehrenamtlich machen. Somit können die Gewächshäuser nicht nur dienstags und donnerstags, sondern zusätzlich auch freitags – jeweils von 12 bis 15.45 Uhr – geöffnet werden.
Wir danken den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz!